Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat für die Küstenautobahn A 22 auf Grundlage der Landesplanerischen Feststellung den Antrag auf Linienbestimmung nach § 16 (1) Bundesfernstraßengesetz beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gestellt.
Die Regierungsvertretung Lüneburg hat mit der Landesplanerischen Feststellung vom 29.01.2009 das Raumordnungsverfahren zur Küstenautobahn A 22 abgeschlossen.